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Alt 03.02.2011, 16:35
User 17544 User 17544 ist offline
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB

Zitat:
Zitat von Setz-It Beitrag anzeigen
Ja, bin von einem alten T4 ausgegangen, habe übersehen, dass im September 2010 ein neues rausgekommen ist. Auch in der aktuellen Version, wie man einen Belag zulassen soll steht folgendes drin:
[...]
Sorry, aber ich habe schlicht keine Lust dazu hier Statler und Waldorf-mäßig - wie von Rena-Hunter aufgezeigt - bis ins Unendliche irgendwelche ITTF-Richtlinien zu zitieren. Irgendwann sollte es mal gut sein

Du wirst damit eh nicht aufhören und immer wieder was Neues aus dem Hut zaubern. Wenn es dir darum geht auf Gedeih und Verderb recht zu behalten - meinetwegen. An der eigentlichen Tatsache, dass die ITTF selbstverständlich jeden Hersteller dazu bewegen kann Beläge so auszuliefern wie sie das gerne hätte, wird es nichts ändern. Dass das so ist sollte zwar auch jedem ohne irgendwelche Regeln oder Bestimmungen zitieren zu müssen klar sein, aber für dich hatte ich extra auch noch den dazu niedergeschriebenen Passus in der von dir geliebten technical leaflet T4 rausgesucht und zitiert.

8. Withdrawal of authorisation of racket coverings
It should be noted:
1. that the Equipment Committee has been instructed to deny
authorisation to any racket covering that it deems detrimental to the
sport,

2. that Board of Directors (BoD) has the right to withdraw the
authorisation of any racket covering at any time, if it finds it
detrimental to the sport (The Law 3.2.1.1),


Das findet sich auch selbstverständlich in den Regeln, wie dort beschrieben, selbst wieder.

2.1.1 Für Genehmigung und Zulassung von Spielmaterial ist, im Auftrag des
BOD, das Materialkomitee zuständig. Das BOD kann eine Genehmigung
oder Zulassung jederzeit zurücknehmen, wenn ihr Fortbestehen für den
Tischtennissport schädlich wäre.


Das die ITTF auch regel- und bestimmungsmäßig eine ausreichende Handhabe hat Hersteller jeder Zeit wegen unzulässiger VOC-Gehälter die Zulassung zu entziehen wird jedem der die Augen davor nicht verschießt klar sein.

Warum sie - die ITTF - es nicht durchsetzt, steht allerdings nirgendwo niedergeschrieben. Lese einfach mal den Beitrag von Noppenzar, der den Aspekt des Geldflusses behandelt. Das ist aller Wahrscheinlichkeit nach der springende Punkt. Auch die ITTF beißt nicht in die Hand die sie füttert.
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