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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Ja, gut, auf dieser Basis kann nach Gutdünken jeder Belag unter einem Vorwand von der Liste fliegen (zu schnell - schlecht für den Sport, zu langsam - schlecht für den Sport, zu griffig - schlecht für den Sport), nicht jedoch auf der Grundlage einer konkreten definierten Materialeigenschaft, da es, um es nochmal zu sagen, für ausgelieferte Beläge keine zulässigen VOC-Grenzen gibt, bzw. diese nirgends veröffentlicht sind. Soll ein Hersteller erraten, wieviel VOC ein eingeschweißter Neubelag ausdünsten darf, wenn es keine Richtwerte hierfür gibt, oder soll er sich durch den Entzug der Zulassung überraschen lassen?
Wie ein Belag, der nach genügend (und auch empfohlenen) Auslüften und Aufkleben einen korrekten Schläger ergibt, so schlecht für den Sport sein kann, dass die Zulassung widerrufen werden muss, wird durch dein Zitat aber auch nicht geklärt...
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