Zitat:
Zitat von Brett13
Kontrollen sollen selbstverständlich auch den Zweck haben, dass stets geprüft wird, ob der eingesetzte Schläger überhaupt den gängigen Bestimmungen entspricht.
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Auch das würde ich nur nach Aufforderung eines der beteiligten Spieler überprüfen! Ich halte es für unsinnig, einen Schläger aus formalen Gründen zu beanstanden, etwa weil eine Seite nicht mehr durchgehend leuchtend rot ist, weil der Belag am Rand eine leichte Macke hat, weil wie in meinem Fall drei Buchstaben des Belagnamens nicht mehr zu lesen sind, ... , wenn der Gegenspieler nichts dagegen hat.
Gruss Hdd