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Alt 07.02.2011, 12:17
User 17544 User 17544 ist offline
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AW: Strafe für parallelen Einsatz in 2 Mannschaften nicht im Spielbericht vermerkt

Zitat:
Zitat von Setz-It Beitrag anzeigen
Ich denke mal, dass man sich als Gastmannschaft reltiv stur stellen kann, von wegen man hat vom anderen Spiel nichts mitbekommen oder sich auch schon gewundert, bei welcher anderen Veranstaltung der eine noch mitgewirkt hat (Pokal, Freundschaftsspiel usw.). Der Gastmannschaft den Vorsatz oder die Absprache zu einem Regelbruch zu beweisen, dürfte schwierig sein.
Na ja, wenn aus den Spielberichten und dem gültigen Spielplänen deutlich wird, dass das Spiel nicht unter den gültigen Bestimmungen des TTVN stattgefunden haben kann, sollte das Beweis genug sein, dass sich auch die Gastmannschaft aktiv an einem WO-Verstoß beteiligt hat. Das ein beteiligter Spieler an zwei in der selben Halle stattgefundenen Spiele teilgenommen hat und dass das eine der vier beteiligten Mannschaften nicht mitbekommen haben will, dürfte schwer zu erklären sein

Es reicht doch völlig aus, wenn der betreffende Spieler bei nur einem Einzel oder Doppel nicht rechtzeitig (2 Min) nach Aufruf spielbereit zur Verfügung stand, weil er noch im anderen Spiel, an dem er ebenfalls beteiligt war, am Tisch stand. Dann ist aktiv von der Gastmannschaft ein WO-Verstoß unterstützt worden, wenn sie nicht darauf bestanden hat, dieses Spiel als kampflos gewonnen gewertet zu bekommen. Dazu kommt noch die 15 Min unterschiedliche Anschlagzeit. Die kann durchaus eine unzulässige Vereinbarung zwischen beiden beteiligten Mannschaft sein und das Spiel sollte eigentlich zeitgleich mit dem anderen Spiel in der Halle stattfinden. Diese 15 Min unterschiedliche Anschlagzeit weisen schon ein wenig darauf hin, dass die Gastmannschaft ganz bewusst auf eine Spielverlegung 15 Min nach hinten eingegangen ist, um dem Heimverein das Spielen eines Spielers in beiden Mannschaften zu ermöglichen. Danach dürfte es aller Wahrscheinlichkeit trotzdem noch zu unzulässigen Verzögerungen durch den in beiden Mannschaften spielenden Spieler gekommen sein. Damit hat man lediglich die Verzögerungen, die sich ansonsten gleich zu Anfang der beiden Spiele ergeben hätten, verhindert.

All das sollte durch die Spielpläne mit den offiziellen Anfangszeiten beider Spiele und die Spielberichte erkenntlich (genug) gemacht werden können. Die Spielleitung, die nun so entschieden hat, dass beiden Mannschaften das Spiel als kampflos verloren zu werten ist, dürfte diese Informationen zur Verfügung gehabt haben.
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