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AW: Strafe für parallelen Einsatz in 2 Mannschaften nicht im Spielbericht vermerkt
@Brett13:
Deine Argumentation ist an sich abwegig. Es gibt keine Regel, die ein Eintragen von Verstößen gegen Regeln oder WO zwingend vorschreibt.
Aber selbst wenn man sich auf deine Argumentation einläßt, ist sie leicht zu widerlegen:
Du berufst dich darauf, es hätte kein Spielergebnis eingetragen werden dürfen, da das Spiel nach den 2 Minuten zwingend (! so deine Argumentation) verloren war. Selbst wenn das richtig wäre, wäre es schon sehr fragwürdig, ein dennoch ausgespieltes und so eingetragenes Ergebnis als falsches Ergebnis und somit "Spielberichtsmanipulation" zu werten, wie du selbst einräumst, von der Beweispflicht der SL mal ganz abgesehen.
Du übersiehst aber dabei sowieso, daß in der Regel steht "nach Aufruf". Dies ist nicht gleichzusetzen mit "wenn der Tisch freiwird", denn der Aufruf obliegt nach WO dem Gastgeber. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, ist das sicherlich ein Verstoß der WO, aber keiner, der zwingend durch die Spieler (!) mit Spielverlust zu ahnden wäre. Folglich folgt auch nicht, daß Spiele, die der Gastgeber nicht WO-gemäß aufruft, per Wertung durch die Spieler (zur Erinnerung: Wertungen obliegen grundsätzlich den Spielleitungen, nicht Spielern oder Schiedsrichtern) zu annulieren und dies so einzutragen ist, denn deine Regel J 13 I greift in diesem Fall offensichtlich nicht. Somit kann man nicht davon sprechen, daß ein falsches Spielergebnis eingetragen, somit eine Manipulation vorgenommen wurde.
Also kein Grund für eine 0:9 Wertung gegen den Gast.
Richard
Geändert von Lrephcsak (08.02.2011 um 05:09 Uhr)
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