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Zitat von Brett13
Im TTVN gibt es den Punkt, dass sich die Mannschaften in Sportkleidung zur Begrüßung aufstellen müssen nicht. Solche Dinge ziehen im Übrigen nur Ordnungsstrafen nach sich und haben keinen Einfluss auf die Spielwertung.
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Und? Das beides ändert nichts an der Falschheit deiner Behauptung, daß ein Spielbericht nach einem WO-Verstoß nicht unterschrieben werden dürfe.
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Spiele, die wegen der Nichtanwesenheit eines Spielers nicht stattfinden können, müssen als kampflos gewonnen (11:0, 11:0, 11:0) und dem Vermerk "nicht angetreten/nicht anwesend" im Spielbericht eingetragen werden.
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Aha. Und das steht wo?
...und komm jetzt nicht mit J 13 l, denn der kann erst greifen, wenn es einen Aufruf gegeben hat. Wenn der Gastgeber nicht aufruft, mag das ja ein WO-Verstoß sein, aber keiner, der die in J 13 l genannte Rechtsfolge auslösen könnte, da der Tatbestand offensichtlich nicht gegeben ist. ;-)
Richard