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Alt 13.02.2011, 01:19
User 17544 User 17544 ist offline
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AW: Strafe für parallelen Einsatz in 2 Mannschaften nicht im Spielbericht vermerkt

Zitat:
Zitat von Lrephcsak Beitrag anzeigen
Und? Das beides ändert nichts an der Falschheit deiner Behauptung, daß ein Spielbericht nach einem WO-Verstoß nicht unterschrieben werden dürfe.
Wo habe ich das behauptet Unterschreiben kann man natürlich alles. Nur ist es bei Spielberichten genau so wie bei allen anderen Dingen, die man unterschreibt. Mit der Unterschrift bestätigt man die Richtigkeit des dort vermerkten. Das ist Sinn der Unterschrift.

.. und nein so essentielle Dinge stehen in keiner WO, dass man so etwas weiß wird unglaublicher Weise vorausgesetzt

Zitat:
Zitat von Lrephcsak Beitrag anzeigen
Aha. Und das steht wo?
...und komm jetzt nicht mit J 13 l, denn der kann erst greifen, wenn es einen Aufruf gegeben hat. Wenn der Gastgeber nicht aufruft, mag das ja ein WO-Verstoß sein, aber keiner, der die in J 13 l genannte Rechtsfolge auslösen könnte, da der Tatbestand offensichtlich nicht gegeben ist. ;-)
Dann extra noch mal für dich zum Mitmeisseln

D 3.1 a Bei unvollständigem Antreten einer Mannschaft können später eintreffende Spieler nur noch mitwirken, wenn dies die Abwicklung des Mannschaftskampfes nach der verbindlich vorgeschriebenen Reihenfolge nicht behindert.

J Bestimmungen für Mannschaftskämpfe im Punktspielbetrieb
13 Spielbereitschaft
a Der Mannschaftskampf hat pünktlich zur festgelegten Anfangszeit zu beginnen. Eine Mannschaft gilt als spielbereit, wenn sie zur Begrüßung mit mehr als der Hälfte der nach dem jeweiligen Spielsystem erforderlichen Spieler antritt.
b Eine zur Begrüßung zu Beginn eines Mannschaftskampfes nicht vollständige Mannschaft kann sich während des Mannschaftskampfes unter Beachtung von WO/AB D 3.1 ergänzen.


und hier auch noch mal dein Lieblingspassus

l Ist ein Spieler zwei Minuten nach Aufruf nicht spielbereit, so geht dieses Spiel kampflos an den Gegner.

11 Spielberichte
h Bei Fehlen eines Spielers oder Doppels (unvollständiges Antreten seiner Mannschaft) ist jedes von ihm kampflos abgegebene Spiel mit dem Vermerk „nicht angetreten“ in das Spielberichtsformular einzutragen und mit 0:1 Punkten, 0:3 Sätzen und 0:33 Bällen für das Gesamtergebnis zu werten. Solche Spiele werden nicht für die Berechnung der Bilanzen und
Bilanzwerte (siehe I 4) berücksichtigt.


19 Wertung von Mannschaftskämpfen
Ein Mannschaftskampf wird einer Mannschaft als verloren und dem Gegner als gewonnen
(siehe aber J 19 c.b und c.c) gewertet, wenn sie
b.j - eine Manipulation des Spielberichtsformulars (Aufführen von nicht anwesenden Spielern, Eintragen von falschen Spielergebnissen usw.) vornimmt oder duldet.


Ein Spieler der bei der Begrüßung nicht anwesend ist - und das ist hier nun mal der Fall, weil er nachweislich zu dem Zeitpunkt an einem anderen Spiel teilgenommen hat - darf nur dann noch mitwirken, wenn dies die Abwicklung des Mannschaftskampfes nach der verbindlich vorgeschriebenen Reihenfolge nicht behindert. Unabhängig davon, ob er für dieses Spiel überhaupt spielberechtigt ist (Das ist eine andere Geschichte, die zu Lasten der Heimmannschaft gewertet wurde, da er eben nicht spielberechtigt war.), dürfte er erst an seinem ersten Einzel mitwirken, da er zum Zeitpunkt des Doppels noch gar nicht anwesend war. Das Doppel hätte wie in J 11 h beschrieben in den Spielbericht eingetragen werden müssen. Kampflos für die Gastmannschaft. 0:1 Punkte, 0:3 Sätze, 0:33 Bälle. Vermerk "nicht angetreten.

Genau das ist nicht geschehen. Gewertet muss dass Spiel dann dem zur Folge wie in J 19 b.j beschrieben werden. Im Spielbericht ist ein Spieler in einem Doppel aufgeführt worden, der nachweislich zu dem Zeitpunkt an einem anderen Mannschaftskampf teilgenommen hat.

Mir reicht es jetzt...

Geändert von User 17544 (13.02.2011 um 01:27 Uhr)
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