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AW: Herren Bezirksliga 5 - 2010/2011
3.5 Die für eine Spielberechtigung für den Erwachsenenspielbetrieb (SpBerE) erforderliche Erlaubnis
eines Erziehungsberechtigten fällt in die Verantwortlichkeit des Vereins, ist von diesem aufzubewahren
und kann ohne Angabe von Gründen zum Zwecke der Kontrolle eingefordert werden.
3.6 Eine Spielberechtigung für den Erwachsenenspielbetrieb wird dokumentiert durch die Einstufung
eines Jugendlichen/Schülers in eine Mannschaft der Erwachsenen durch den Verein.
3.7 Jugendliche/Schüler dürfen nur dann in einer Mannschaft der Erwachsenen mitwirken, wenn sie
a) über eine Spielberechtigung für den Erwachsenenspielbetrieb nach Maßgabe von E 3.5
verfügen, und
b) vor ihrem ersten Einsatz beim zuständigen Staffelleiter angemeldet und entsprechend ihrer
Spielstärke eingestuft werden.
Auf die Anmeldung im Sinne von b) kann verzichtet werden, wenn die Spielstärke des Jugendlichen/
Schülers eine Einstufung an der untersten Position der Herren‐ oder Damenmannschaft
rechtfertigt. Mit ihrem ersten Einsatz gelten sie als nachgemeldete Spieler im Sinne von G 5.2.4.
Die Reihenfolge von Jugendlichen/Schülern in Mannschaften der Erwachsenen muss nicht mit
der Spielstärkenreihenfolge innerhalb der Nachwuchsmannschaften übereinstimmen.
Ich denke das wird noch für viel Gesprächsstoff führen,da der gennante Spieler selbst in der zweithöchsten Jugendmannschaft der Borussia mitwirkt und sich nebenbei im WTTV-Kader befindet.
Aus meiner Sicht ist das Urteil eventuell nicht gerechtfertigt,aber gut abwarten.
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