Zitat:
Zitat von klugscheisser
Lt. Gesetz muss bei Waffengebrauch staatsanwaltlich ermitelt werden. Auch wenn ein Polizeibeamter schießt, gibt es erstmal ein Ermittlungsverfahren. Ob dann jemand deswegen verurteilt wird, ist eine andere Sache.
Nothilfe -auch mit unerlaubtem Waffenbesitz- wird wegen der Güterabwägung (hier Mord verhindert - dort Ordnungswidrigkeit) wahrscheinlich (Richter sind halt Richter), nicht als Totschlag bestraft
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Ok, danke für den Hinweis. Da ich mich jetzt mit meinem vorherigen Post widerspreche. Das Handeln des Rockers darf natürlich nicht vorbildlich sein, siehe meine Meinung ein Post zuvor.