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Alt 20.02.2011, 13:52
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Zitat:
Zitat von Zeckinho Beitrag anzeigen
SV Schermbeck gewinnt 9:4 gegen Rheinberg.

Rheinberg legte Protest ein wegen angeblich zu schwacher Beleuchtung. Gut, Protest einzulegen steht ja jedem zu, schwächer als unsere Beleuchtung war jedoch deren Leistung und Fairness (übelste Beleidigung eines unserer Spieler auf spanisch, Schlägerweitwurf Richtung Halleneingang - gut dass zu dem Zeitpunkt keiner reinkam, der wär direkt im KKH gelandet; weiterer Schlägerwurf; höhnisches Klatschen eines selbst spielenden Rheinbergers zwischen den Ballwechseln). Sowas unsportliches hab ich selten erlebt.

Wir haben allerdings auf eine Eintragung im Spielbericht verzichtet, weil wir vieles von oben genanntem auf die hitzige Bedeutung des Spiels geschoben haben. Albern fand ichs aber schon!
Naja...vielleicht sollten die Schermbecker schnell noch die verbleibenden funktionstüchtigen Neonröhren blitzeblank schrubben (man könnte auch sagen: schummeln), damit die erforderliche Lux-Zahl von 300 erreicht wird.

Ist schon recht dunkel in der Halle...

Wenn die Zahl nicht erreicht wird, so wird dem Protest der Rheinberger stattgegeben!? Geht ja auch gar nicht anders!?

Auszug WO:

6.4 Besondere Pflichten des Gastgebers
6.4.1 Der Gastgeber ist dafür verantwortlich, dass
a) das Spiellokal 30 Minuten vor der festgesetzten Anfangszeit geöffnet und in spielbereitem
Zustand ist, damit der Gast sein ihm zustehendes Recht auf eine halbstündige
Einspielzeit wahrnehmen kann. Bei einer Verspätung des Gastes verringert sich
dessen Einspielzeit entsprechend.
b) die von der ITTF zugelassenen Bälle in ausreichender Anzahl vorhanden sind,
c) Tische, Netze und Zählgeräte in einwandfreiem Zustand sind und den Internationalen
Tischtennisregeln entsprechen,
d) die Beleuchtung des Spielraums durch Tages‐ oder Kunstlicht blendungsfrei ist und
die Lichtstärke, in Tischhöhe gemessen, mindestens 300 Lux beträgt,

e) das Spiellokal eine Mindesttemperatur von 10 Grad Celsius hat,
f) die Spielräume zur Vermeidung von Behinderungen abgegrenzt werden,
g) das Ausrutschen von Spielern auf den Spielfeldern bei zu glatten Böden verhindert
wird,
h) Spielberichtsformulare vorhanden sind,
i) für die Gastmannschaft Gelegenheit zum Umkleiden und angemessene Waschgelegenheiten
zur Verfügung stehen.

.....aber ist ja nicht so schlimm.....geht ja auch um nix...
Bin mal gespannt, was da noch kommt.

Kleiner Nachtrag:

Die Isselburger Jungs haben ein Gück auf einen Protest verzichtet. Wir haben nämlich eindeutig und unwiderlegbar gegen Punkt 6.4.1.i der Wettspielordung verstoßen!!! -...die Duschen waren A....kalt

Schönen Sonntag noch, Botti
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