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AW: Verdeckte Aufschläge
1. Der Schiedsrichter am Tisch oder sein Assistent entscheidet. Nicht der Oberschiedsrichter. Nicht der Rückschläger. Nicht der Zuschauer. Nicht der Bundestrainer. Und nicht der Hausmeister.
2. Der Schiedsrichter am Tisch (und sein Assistent) müssen überzeugt sein können das ein Aufschlag korrekt war. Um zu dieser Überzeugung zu gelangen achten der Schiedsrichter am Tisch (und sein Assistent) in Bezug auf das verdecken des Balles auf die Regeln 6.2 und 6.5.
Das heißt:
Wenn der Ballwurf und das Wegziehen des freien Armes korrekt ausgeführt werden, kann der Schiedsrichter davon überzeugt sein das der Aufschlag den Regeln entspricht.
Wenn der Ballwurf nicht korrekt durchgeführt wurde, kann der Aufschlag als Fehler gewertet werden, weil der Ballwurf nicht korrekt erfolgte. (6.2)
Wenn das Entfernen des freien Armes und der freien Hand nicht korrekt erfolgte, kann der Aufschlag als Fehler gewertet werden, weil das Entfernen des freien Arms und der freien Hand nicht korrekt erfolgte. (6.5)
Für das taktische Verhalten des Rückschlägers (Rückschlagposition) ist nur der Rückschläger verantwortlich. Das heißt in der Praxis, das ein vorhanddominanter Rechtshänder seine Rückschlagposition gegen einen aufschlagstarken Linkshänder möglicherweise etwas mehr zur Mitte verschieben muss und umgekehrt.
Noch ein Tipp für die Kreisliga in Bezug auf die Regeln 6.2 und 6.5: Die klar erkennbare Absicht sich regelkonform zu verhalten muss reichen. Lediglich das komplette Ignorieren von 6.2 und 6.5 (also: Aufschlag aus der Hand oder Aufschlag unter dem Arm) kann ich, unter Beachtung von Regel 6.7 (körperliche Einschränkungen - beispielsweise bei älteren Spielern) nicht durchgehen lassen.
Geändert von Krulemuck (20.02.2011 um 18:09 Uhr)
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