Hallo,
ich habe gerade den Brief Herrn Böhne gelesen und bin etwas irritiert über den Absatz unter dem Punkt "Doping 2: Schlägerkontrollen". Unser Präsident schreibt hier:
Natürlich ist Doping jeglicher Art verwerflich und in hohem Maße schädlich für den Sport. Tischtennis hat - wie ich finde - seit der „Erfindung“ des Frischklebens, also der Belagsmanipulation auch mit gefährlichen Substanzen, unter dieser Form des Dopings leider sehr gelitten. Die Verantwortlichen haben ihre Pflichten gerade auch gegenüber jungen Sportlern zu lange vernachlässigt.
Was aber jetzt im Zuge der technischen Kontrollen über uns hereinbricht, macht mich sprachlos. In einem unserer Nachbarverbände wurden durch Schlägerkontrollen bei verschiedenen Veranstaltungen vom Schüler- bis zum Seniorenbereich eine Vielzahl von Sportlern mit „unzulässigem Material“ erwischt. Sehr teure Geräte mit hoher Messempfindlichkeit, nun schon in der zweiten Generation, werden offensichtlich ohne jegliche Rücksicht auf die Folgen und damit unverantwortlich eingesetzt, obwohl es eine Reihe von Hinweisen dafür gibt, dass die Aktiven nicht bewusst manipuliert haben.
Technische Geräte sind ein Hilfsmittel zur Kontrolle und dürfen niemals als Alibi herhalten. Sie ersetzen nicht den gesunden Menschenverstand. Ich hoffe, dass alle Beteiligten, umgehend zu einer praktikablen Lösung kommen.
Die Informationen in diesem Absatz sind ja relativ dürftig. Es geht nicht daruas hervor, um welche Art von Veranstaltungen es sich handelt, wer Kontrolliert hat und welche Folgen hieraus gezogen wurden.
Vor meinem inneren Auge hat sich ein Bild entwickelt, bei welchem der Oberschiedsrichter bei einem Turnier sich die Schläger der Teilnehmer zu Beginn der Veranstaltung vorlegen lässt, mit technischen Hilfsmitteln feststellt, ob diese Regelkonform sind und während der Veranstaltung bei Beanstandungen Nachprüfen kann.
Wenn es so gewesen ist, finde ich es vollkommen in Ordnung solche Kontrollen durchzuführen und auch Spieler vom Wettkampf auszuschließen, die unwissentlich über kein regelkonfiormes Material verfügen.
Wenn sich ein Spieler dazu bereit erklärt, an einem Wettkampf entsprechend dem Regelwerkt von ITTF/DTTB/TTVX teilzunehmen, ist es natürlich die Pflicht des Spielers, sich über die Regeln zu informieren und ihnen zu folgen. Und wenn der Verband eine WO verabschiedet, welche Grenzwerte enthält, die mit dem menschlichen Auge und damit dem "gesunden Menschenverstand" nicht nachpüfbar sind, dann liegt der Fehler im Regelwerk und nicht bei dem Schiedsrichter, der für die Einhaltung des Regelwerkes sorgen soll!
Es mag ja sein, dass es dem Spieler gar nicht möglich ist, vor dem Wettkampf sicherzustellen, dass sein Spielgerät Regelkonform ist - z.B. bei geringfügigen Unebenheiten in der Belagoberfläche durch Produktionsfehler. In dem Fall ist aber doch nicht die ausführende Gewalt (also der Schiedsrichter, der den Schläger beanstandet), sondern die gesetzgebende Gewalt (der Bundes- oder Landesverband, der die WO verabschiedet) dafür verantwortlich, die WO so zu gestalten, dass es den Spielern auch auf Kreisebene möglich ist, einen regelkonformen Wettkampf durchzuführen. In dem speziellen Fall der Belagskontrollen würde es doch reichten, wenn unterschiedliche Grenzwerte für die verschiedenen Spielklassen gelten.
Besonders ärgert mich die Nebensatz "obwohl es eine Reihe von Hinweisen dafür gibt, dass die Aktiven nicht bewusst manipuliert haben.". - Wenn es dem Verband darum geht, dass nur bewusste Regelversöße bis zu einer bestimmten Ebene geahndet werden sollen, dann schreibt es in die Regeln! ("Bei Verstoß gegen §X-Y auf Bezirks- und Kreisebene wird der Spieler über diesen informiert. Nach Bekanntmachung wird dem Spieler die Möglichkeit gegeben, sein Spielgerät zu tauschen und den Wettkampf mit einem regelkonformen Spielgerät fortzuführen.").
Ich empfinde es zumindest als Farce, wenn sich der Verbandpräsident darüber beschwert, dass die Einhaltung eines Regelwerkes seines Verbandes von seinen Verbandsmitgliedern eingefordert wird.