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Alt 22.02.2011, 08:48
aberlour aberlour ist offline
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AW: 2. Präsidentenbrief vom 27.02.2011 - Absatz "Schlägerkontrollen"

Hallo zusammen

ich kann eigentlich nur dem Ausgangs-Post von Bekmes zustimmen...
Wenn eine Regel vorsieht, dass ein Schläger nicht regelkonform ist, wenn er eine Abweichung von 1mm hat (wie in einem Beispiel geschrieben), dann handelt ein SR nur regelgerecht, wenn er das beanstandet. Das übliche "Man darf Regeln im Amateur-Bereich nicht so genau anwenden" ist doch völlig unsinnig. Wo ist denn dann die Grenze - der eine meint, dass er tief genug spielt und alles spielen darf, was wer will, der andere sieht das nicht so.

Wenn die Regeln so nicht gewollt oder handhabbar sind, dann müssen die Regeln geändert werden - nicht die Handhabung. Und wenn ein Verbandspräsident dazu aufruft, dass die Regeln so nicht handhabbar sind und sich darüber beschwert, dass ein SR die Regeln unverantwortlich einsetzt, dann finde ich das alles andere als bewundernswert. Einen Aufruf die Regeln nicht so "unverantwortlich" umzusetzen ist doch eine Affront gegen alle SR, was können die denn dafür dass die Regeln so sind. Wenn es einen Handlungsspielraum geben soll, dann gehört er in die Regeln geschrieben! Ansonsten plädiere ich dafür, dass wir vor jedem Spiel uns erst mal auf die "heute gültigen" Regeln verständigen (was ja auch eine Regel sein kann, wenn das jemand will).
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