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Alt 23.02.2011, 07:44
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AW: 2. Präsidentenbrief vom 27.02.2011 - Absatz "Schlägerkontrollen"

Ich will es auflisten, was Ihr hier umgesetzt werden soll:
Die Geräte sind nicht zertifiziert, sie haben kein Testsiegel, sie haben keine Prüfnummer, sie sind noch nicht einmal für Deutschland zugelassen.
Niemand zeigt uns, wieso der Einsatz genau dieser Geräte sinnvoll ist, es gibt keine Testreihe über dieses Gerät. Diese Geräte werden nicht so gewartet und ispiziert, wie es laut ITTF sein soll.
Niemand begründet uns, wieso dieses Gerät innerhalb von Toleranzgrenzen angewedet wird, die es laut Gutachter der Uni Bonn überhaupt nicht hergibt.
Niemand kann uns sagen, wieviel ppm in einem Belag von welcher Marke ist, wenn man es as der Verpackung nimmt, niemand kann uns sagen, wieviel ppm ein Kleber von welcher Marke auch immer hat, niemand kann uns sagen wieviel ppm nach wieviel Stunden Ausdünstung verschwindet.
Wir haben wiederholt angeboten, auch hier Testreihen an der Uni Bonn durchführen zu lassen und bisher auch hier keine positive Antwort erhalten.
Niemand kann uns sagen, warum der Grenzwert genauso ist, wie er ist und warum er sinnvoll ist, auch hier gibt es keine Testreihen.
Bei der Umsetzung der ITTF- Regeln ins Deutsche sind Probleme entstanden, bei der Umsetzung der DTTB- Regeln auf die Verbände sind evtl. aus Kostengründen wieder neue Probleme entstanden, niemand geht darauf ein.

Diese Regeln sollen umbedingt umgesetzt werden, obwohl die Anwendung auf Landesebene keine Pflicht ist, und Stichprobenmäßig empfohlen wird ???

Geändert von LJF (23.02.2011 um 08:08 Uhr)
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