Habe das Gefühl, hier wird gerade mal wieder sauber aneinander vorbei diskutiert.
Natürlich würde ich mich wehren, wenn ich dazu in der Lagebin. Natürlich sollen Leute eingreifen, wenn sie sehen, dass andere angegriffen werden.
Aber da ist jeder gefragt, keine organisierte Bürgerwehr, die sowieso nicht in jeder S-Bahn sitzen kann.
Klar, da würden sehr viele besorgte Väter dabei sein, die Gewalt als letzte Möglichkeit sähen. Aber die würden doch vielleicht auch einschreiten, wenn sie "in Zivil" auf der Straße unterwegs wären ?!
Aber es würden sich eben mit Sicherheit auch Leute angesprochen fühlen, die gerne selber mal über die Strenge schlagen, die das Ganze dann als Legitimation sähen, "das mal selber in die Hand zu nehmen".
Der Rechtsstaat ist ein extrem hohes Gut. Und die Gewaltenteilung ist ein sehr wichtiges Prinzip des Rechtstaates.
Nicht umsonst gibt es eine Volksvertretung, die entscheidet, was angemessen ist, eine Exekutive, die das dann durchsetzt, und eine (im Idealfall) unabhängige Rechtsinstanz, besetzt von juristisch genau ausgebildeten Leuten, die dann darüber entscheidet, ob das richtig durchgesetzt wurde.
Wenn ich dann so etwas lese, dann sehe ich ganz klar die Gefahr von Willkür, denn wenn der Einzelne ohne Kontrollinstanz entscheidet, dann könnten die Grenzen zwischen Selbstverteidigung und Gefahrenabwehr auf der einen und Bestrafung durch Einzelne und ihre Subjektive Einstellung auf der anderen Seite schnell verwischen:
Zitat:
Zitat von Abwehrtitan
Die Sache mit der Verhältnismäßigkeit der Mittel gefällt mir nicht, zu sehr Auslegungssache eines Richters.
Wer andere angreift hat seine Rechte verwirkt, der muß damit rechnen, daß ihn die volle Härte trifft, das ist meine Meinung.
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Ich weiß, ist ein Totschlagargument und in diesem Fall sicherlich überspitzt, aber nur mal zum Nachdenken: Auch die SA begann als Ordnungsdienst, die SS war eine "Sicherheitstruppe". Was für Leute haben sich davon damals angesprochen gefüht ?
Noch einmal: Ganz klar bin ich dafür, einzuschreiten, Zivilcourage zu zeigen, sich zu wehren, wenn Gefahr besteht. Aber ich bin dagegen, hoheitliche, polizeiliche Aufgaben Einzelnen kaum ausgeblideten, kaum auf ihre Eignung zu prüfenden Menschen zu übertragen.