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Alt 23.02.2011, 14:51
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Zitat von JanMove Beitrag anzeigen
Also wenn man sich ein wenig im wissenschaftlichen Betrieb auskennt, dann weiss man, dass Doktorarbeiten vom Chef persönlich teilweise gar nicht oder wenn, dann nur quer gelesen werden. Aber selbst wenn die Arbeit komplett und gewissenhaft gelesen wurde, ist es das letzte was der Prof. prüft, ob die Referenzen korrekt und vollständig angegeben wurden. Vielleicht schaut er noch, dass er selber ausreichend oft zitiert wurde. Das wars dann aber auch. In diesem Punkt kann und muss sich ein Prof. darauf verlassen können, dass wissenschaftlich korrekt gearbeitet wurde. Ich denke, dass dies gängige Praxis ist, und einem Prof. nicht angekreidet werden sollte, obwohl ich zugegebenermassen keine Ahnung habe, ob es im Bereich Jura nicht vielleicht doch ganz anders gehandhabt wird.
Darin sind wir uns ja dann einig.

Zitat:
Zitat von JanMove Beitrag anzeigen
Ahm, was ist bei einer Referenzangabe bitte komplex?? Ich verwende irgendwas aus einem fremden Dokument. Dann schreibe ich die Referenz dazu. Fertig aus, so einfach ist das. Man schreibt ja nicht zunächst die komplette Arbeit, und überlegt sich im Nachhinein, wo man wen wie zu zitieren hat. Das ist Blödsinn.
Keine Ahnung. Bist Du Doktor? Ich habe nur eine popelige 80-seitige Prüfungsarbeit in BWL auf Bachelor- Niveau geschrieben und dort sehr wenige Quellen verwendet. Aber auch dort musste ich aufpassen bei der Bearbeitung der Arbeit alle Quellenangaben weiterhin richtig mitzuführen. Bei einer derartig umfangreichen Arbeit wie bei Guttenberg kann die Übersicht vorübergehend schon mal verloren gehen. Und promovierte Kollegen haben fast schon ehrfurchtsvoll davon geredet, wie umfangreich die Verwendung von Quellen im Jura- Studium nötig ist.

Zitat:
Zitat von JanMove Beitrag anzeigen
Also im Prinzip gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder er hat die Arbeit selber geschrieben, dann hat er ganz offensichtlich mit Vorsatz gehandelt. Hatte er aber einen oder mehrere "Ghostwriter", dann handelt es sich aus meiner Sicht schlicht und einfach um Betrug. Egal was nun zutrifft, für jeden der seriös arbeitet, um diese zwei Buchstaben zu erhalten, ist so ein Handeln ein Schlag ins Gesicht.
Nein, das ist doch Blödsinn. Ich schließe nicht aus, dass er vorsätzlich gehandelt hat, aber es kann auch Schlamperei gewesen sein. Immerhin hat er ja offensichtlich sehr viele Quellen angegeben. Und insofern finde ich es wichtig, ob die strittigen Textpassagen einen erheblichen Einfluss auf die Gesamtbeurteilung der Qualität dieser Arbeit haben. Sollte dem so sein, bin ich mir sicher, dass die Uni sich dafür entscheidet, den Titel abzuerkennen. Wenn nicht, werden sie vielleicht einfach nur die Benotung revidieren.