Zitat:
Zitat von Setz-It
Sollen wir uns jetzt wirklich über den Unterschied zwischen einem prinzipiell nicht geeigneten Messgerät und einem kaputten Exemplar, das zur Zeit nicht funktioniert, wie es soll, unterhalten?
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Mich wundert das im online-Bericht des Express von Disqualifikationen im Zusammenhang von Schlägertests, die
vor einem Spiel stattgefunden haben, die Rede ist.
Ich kenne zwar die Turnierausschreibung nicht, aber laut ITTF sollen Schlägerkontrollen bei ITTF-Turnieren bis zum Viertelfinale
nach einem Spiel stattfinden. Des weiteren ist eine Disqualifikation vom gesamten Turnier nicht beim ersten Vergehen dieser Art vorgesehen.
Wenn die Werte bei der Belagsdickenmessung - und um diese Messungen soll es ja gegangen sein - um bis zu 80% erhöht waren, dann muss das Messgerät ja in dem Fall unzulässige 7,2 mm angezeigt haben.
Wenn man jetzt mal gewillt ist, sich die Angelegenheit realistisch zu erklären, ist es doch am Wahrscheinlichsten, dass eben dieses um 80% erhöhte Messergebnis die Schlägerkontrolleure selbst darauf gebracht hat, dass da was nicht stimmen kann und sie sich selbst an den OSR gewandt haben um ihn darauf aufmerksam zu machen, dass da was nicht stimmen kann. 7,2 mm ist schließlich eine Hausnummer, die die Schlägerkontrolleure mit dem bloßen Auge von den zulässigen 4mm unterscheiden können.
Bei dem Messgerät zur Ermittlung der Belagsdicke ist anders als bei dem VOC-Messgerät kein genau definiertes Gerät vorgeschrieben. Deshalb ist es für mich nun am Wahrscheinlichsten, dass man nach der Feststellung, dass eines der beiden eingesetzten baugleichen Geräte fehlerhafte Messergebnisse rausgibt, vorsichtshalber beide Geräte gegen zwei ebenfalls geeignete Geräte anderen Typs ausgewechselt hat und alle bis dahin ermittelten Belagsdickenüberschreitungen für nichtig erklärte.
Ich zumindest kann mir kaum einen davon erheblich abweichenden Vorgang vorstellen.
Einige hier, ziehen es vor - ohne was Genaues zu wissen - das zum Anlass zu nehmen, alles in Frage zu stellen