Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1  
Alt 28.08.2003, 17:14
D.G. D.G. ist offline
registrierter Besucher
Foren-Stammgast 1000
 
Registriert seit: 13.11.2001
Beiträge: 1.639
D.G. ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Ausländereinsatz

Tischtennis-Verband Württemberg-Hohenzollern - email-Newsletter 35/2003 vom 28.8.03:

Zitat:
FÜR DIE VEREINE:
Ausländische Spieler: Spielberechtigungslisten verschickt:
Am heutigen Donnerstag werden in der Geschäftsstelle an Vereine mit
ausländischen Spielberechtigten überarbeitete Spielberechtigungs- listen verschickt. Grund: Der DTTB-Hauptausschuss hat im November
2002 die Bestimmung der Wettspielordnung zur "Beschränkung der
Spielberechtigung von Ausländern" geändert.
Mit dem Begleitschreiben weisen wir zum einen auf die WO-B 9.3 hin:
Für die Spielklassen der 2. Bundesliga bis zur Bezirksliga gilt,
dass maximal ein Ausländer pro Mannschaft zugelassen ist. Ausländer
hinsichtlich der Einsatzberechtigung ist, wer die Staatsangehörig- keit eines Staates außerhalb der ETTU besitzt. Darüber hinaus erinnern wir die Verantwortlichen der Vereine an die
Bestimmungen der Arbeitsaufenthalteverordnung (AAV). Inhalt: Gegen
Entgelt Beschäftigte bedürfen einer Arbeitserlaubnis. Berufssportler
und Berufstrainer erhalten eine Aufenthaltserlaubnis, sofern das
Einvernehmen des Deutschen Sportbundes (DSB) vorliegt. Der DSB er- teilt das Einvernehmen nur für Sportler der 1. Bundesliga.

Der Pressemitteilung des Bayerischen Innenministeriums Nr. 338/03 vom 16.7.03 konnte ich dagegen hinsichtlich der Entgeltzahlung entnehmen:

Zitat:
Amateursportler aus Nachbarstaaten bei geringer pauschaler Aufwandszahlung visumsfrei

Beckstein: "Zufriedenstellende Zwischenlösung für Amateursportvereine"


Ausländische Amateursportler aus Nachbarstaaten wie etwa Tschechien, die bei einem bayerischen Sportverein aktiv sind, benötigen ab sofort kein Visum für die Einreise zu Wettkämpfen oder Spielen nach Bayern, wenn ihnen lediglich eine pauschale Aufwandszahlung von höchstens 154 Euro monatlich gezahlt wird. Innenminister Dr. Günther Beckstein begrüßt diese jetzt vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit ermöglichte Zwischenlösung, die bis zu einer endgültigen Regelung durch die Sportministerkonferenz gelten soll: "Damit besteht Rechtssicherheit für zahlreiche Amateursportvereine gerade an der bayerisch-tschechischen Grenze, die ohne diese Spieler kaum in der Lage wären, den Spielbetrieb auf Dauer weiter aufrechtzuerhalten."

Beckstein: "Man kann geteilter Meinung sein, ob es im Interesse des deutschen Sports liegt, wenn zu viele ausländische Spieler eingesetzt werden. Was im Profibereich sehr kritisch zu bewerten ist, muss man jedoch im Amateurbereich nach Meinung der Sportverbände, die ich insoweit teile, differenzierter sehen. Die nun erreichte Zwischenlösung ist auch deshalb vertretbar, weil in einigen Jahren Staatsangehörige von EU-Beitrittsstaaten ohnehin Freizügigkeit genießen werden", so Beckstein. Aufgrund der vom Bund vorgelegten Zwischenlösung ist jetzt auch ausländerrechtlich nicht mehr von einer Erwerbstätigkeit auszugehen, wenn die Höchstgrenze für zulässige Aufwandsentschädigungen nicht überschritten wird. Wenn ein echtes Arbeitsentgelt, gleich ob Lohn oder Prämie, gezahlt oder die von der Arbeitsverwaltung festgelegten Obergrenzen für Aufwandsentschädigungen überschritten werden, führt dagegen auch in Zukunft ausländerrechtlich kein Weg an der Annahme eines Arbeitsverhältnisses vorbei. Der Spieler benötigt dann ein Arbeitsvisum, das ihm aber in der Regel von der deutschen Auslandsvertretung nicht erteilt werden wird.

Geändert von D.G. (28.08.2003 um 17:18 Uhr)
Mit Zitat antworten