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Hallo,
das sofortige Nachholen der nicht-gespielten Doppel ist korrekt. Das eingangs gespielte Doppel 1 vs. Doppel 1 wird dann als Spiel 16 eingetragen (quasi vorgezogen), die noch nicht gespielten "über-Kreuz-Doppel" nachgeholt und als Spiele 1 und 2 gewertet. Das einzige, wogegen dann "verstoßen" wurde, ist die Soll(!)-Bestimmung, daß die Spiele in der Reihenfolge wie auf dem Spielberichtsbogen ausgetragen werden sollen(!). Dieses gilt immer, egal ob falsch aufgeschrieben oder falsch aufgerufen wurde, da der Fehler noch behebbar ist.
Die entsprechenden Punkte des Regelwerks sind auch schon alle erwähnt worden, bis auf einen: Die Spieler beider(!) Mannschaften sind auch gleichermaßen dafür verantwortlich, daß die korrekten Spieler gegeneinander antreten. D.h., vor einem Einzel/Doppel sollte man sich vorstellen (falls man sich nicht kennt) und die Namen nochmal mit dem Spielberichtsbogen gegenprüfen. Spätestens dann fällt auf, ob falsch aufgerufen / aufgeschrieben wurde.
Zu den Ausführungen von Joachim: Auch das "zu späte Erkennen" ist bei uns schon aufgetreten, ebenso wie der Fall, daß die beiden Mannschaften nicht so und damit falsch reagiert haben, nachdem der Fehler erkannt wurde. In diesen Fällen wurde von den Gerichtsbarkeiten entschieden, daß ein schuldloser Spielabbruch vorliegt. Gewertet wurden dann nur die tatsächlich ausgetragenen Spiele. Für mich logisch und gerecht, da - wie schon mehrfach erwähnt - beide Mannschaften verantwortlich sind und die Chance gehabt haben es richtig zu machen.
Im übrigen: Dieser Fehler kommt jede Saison einige Male vor.
Gruß
Ulrich Klose
Vors. Kreisspruchausschuß Düsseldorf
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