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Nachträgliche Verweigerung kann durchaus Sinn machen, da es ja auch nach Ableistung des Grundwehr-Dienstes noch weitere Verpflichtungen gibt. Im Idealfall nur die gelegentlichen Übungen, im "Krisenfall" aber ?
Ich weiß nicht, wie die rechtliche Situation ist, ob die nachträgliche Verweigerung eine Einberufung im Krisenfall verhindern würde. Kennt sich jemand aus?
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Große Leuchten (Sonnen) brennen schnell und sehr hell, aber meist nicht sehr lange (ein paar mio Jahre). Zum Glück bin ich nur ein kleines Licht
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