Zitat:
Original von klugscheisser:
Ich weiß nicht, wie die rechtliche Situation ist, ob die nachträgliche Verweigerung eine Einberufung im Krisenfall verhindern würde. Kennt sich jemand aus?
|
Im Krisenfall können auch Zivildienstleistende einberufen werden, allerdings dürfen sie nur im Heimatland eingesetzt werden.