Zitat:
Zitat von Pfälzer
Natürlich müssen die Disqualifikationen zurückgenommen werden wenn festgestellt wird, dass aufgrund eines Gerätedefektes falsche Werte geliefert wurden. Das hat zunächst gar nichts mit guter oder schlechter Presse zu tun. Wenn mit den Ersatzgeräten die gleichen Ergebnisse herausgekommen wären, wären diese Disqualifikationen aufrecht erhalten worden.
|
Mein Post bezog auf den vorherigen von Pinguin: Würden man Disqualifikationen zurücknehmen, nur weil das Messergebnis mit einem defekten Gerät zustande kam oder weil die Messung mit dem 2. Gerät im zulässigen Bereich lagen. Wenn die Messung mit dem 2. Gerät im zulässigen Bereich von 3 ppm lagen, ist eine Abweichung von 80% halt wirklich sehr gering.
Gruß, Gabi