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Zitat von Pfälzer
Natürlich müssen die Disqualifikationen zurückgenommen werden wenn festgestellt wird, dass aufgrund eines Gerätedefektes falsche Werte geliefert wurden. Das hat zunächst gar nichts mit guter oder schlechter Presse zu tun. Wenn mit den Ersatzgeräten die gleichen Ergebnisse herausgekommen wären, wären diese Disqualifikationen aufrecht erhalten worden.
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Wieso nur wenn die gleichen Ergebnisse rausgekommen wären

Wenn wie im Beispiel von pinguin statt 18 ppm 10 ppm (oder ein beliebiger Wert, der über den zugelassenen 3 ppm liegt) mit den Ersatzgeräten gemessen worden wäre, hätte das doch genauso zur Aufrechterhaltung der Disqualifikation führen müssen. Oder
Wie läuft das denn auf internationaler Ebene überhaupt ab

Bei einer after-match-Kontrolle werden die Schläger nach der Messung ja auch wieder an die Spieler herausgegeben. Auch dann, wenn sie auf Grund eines zu hohen VOC-Wertes das damit ausgetragene Spiel als verloren gewertet bekommen und darauf hin disqualifiziert werden. Wenn die sechs disqualifizierten SpielerInnen ihre Schläger zurückbekommen haben und die Schläger somit nicht mehr unter der Aufsicht der Schlägerkontrolleure waren, macht eine spätere Vergleichsmessung überhaupt keinen Sinn mehr.
In dem Fall kann man die Disqualifikation natürlich nur aufheben, denn eine Kontrollmessung macht dann keinen Sinn mehr. Der/die SpiellerInnen können ja dann zur Kontrollmessung einen anderen Schläger einreichen.
Eine Kontrollmessung mit einem anderen Messgerät macht nur Sinn, solange die Schläger unter Aufsicht der Schiedsrichter bzw Kontrolleure bleiben. Bei der pre-match-Kontrolle bekommen die Spieler ihre Schläger auch erst unmittelbar vor ihren Spiel in der Box wieder. Bei der after-match-Kontrolle müssen die Spieler ihre Schläger dem SR nach dem Spiel in der Box übergeben. Die Schläger kommen dann in einen Umschlag. Der SR übergibt sie dann dem Schlägerkontrolleur. Nach der Messung wird der Schläger dem Spieler wieder ausgehändigt. Eigentlich auch dann, wenn der Schläger bei der Messung als unzulässig erkannt wurde. Von einem disqualifizierten Spieler wird man ja wohl kaum den Schläger weiter festhalten. Oder
Nachtrag: Wenn keine Kotrollmessungen mehr gemacht wurden bzw werden konnten, da sich die Schläger schon wieder im Besitz der Spieler befanden, können sich die 80% nur auf den zulässigen Grenzwert von 3 ppm beziehen. 5,4 ppm sind nach meinem Erachten halt kein Wert der darauf schließen lassen könnte. das ein Defekt der Messgeräte vorliegt. Auch die Häufigkeit selbst auf einem internationalen Turnier würde niemanden stutzig machen. Sechs sind ja bei einem so großen Teilnehmerfeld auch nicht wirklich viele und wenn man bedenkt, durch was alles 5,4 ppm zustande kommen kann erst recht. Es reicht doch angeblich aus, dass der Schläger versehentlich in einer mit VOC kontaminierten Hülle aufbewahrt wurde und noch viele andere denkbare "Kleinigkeiten" auch. Warum sollte das Profis nicht auch passieren können?