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Alt 28.02.2011, 14:13
Chirurg Chirurg ist offline
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AW: 2. Präsidentenbrief vom 27.02.2011 - Absatz "Schlägerkontrollen"

Zitat:
Zitat von Brett13 Beitrag anzeigen
Überschreitungen um bis zu 80% über den gültigen Grenzwert von 3 ppm, finde ich kein Indiz dafür, dass ein defekt vorliegen muss. Das dann auch noch bei beiden im Einsatz befindlichen Geräte. Die sechs beanstandeten Schläger waren ja sicher nicht die Einzigen, die gemessen worden sind. Es wird auch eine Reihe von Messungen gegeben haben, die die Einhaltung des Grenzwertes von 3 ppm bestätigt haben.

Sorry, aber ohne genauere Erklärung würde mich das stutzig machen, wenn auf der GO miniRAE ausgestauscht wurden, weil sechs Schläger wegen grad mal bis zu 2,4 ppm überhöhter Werte auffällig wurden.

Im Herbst wird der Grenzwert auf 2ppm heruntergesetzt....
Aber das zeigt doch mehr als deutlich, dass sich die ITTF da in Bereiche vorgewagt hat, die kaum noch (oder nicht mehr ) zuverlässig messbar sind. Wo soll denn das hinführen, wenn eine Abweichung von 80% ohne weiteres möglich ist und man diese Geräte dann noch nicht mal als 'defekt' deklariert...

Ich werte das genauso wie Redstar: Es ist positiv, dass die Geräte, die eine solche Abweichung hatten, aus dem Verkehr gezogen wurden. Wäre das weiter so durchgezogen worden, wären ja noch eine ganze Reihe weiterer Spieler durchs Raster gefallen. Und das hätte in der Öffentlichkeit ganz sicher höhere Wellen geschlagen als die Negativpresse in den Lokalteilen der Zeitschriften, die es aufgrund von WD Senioren- und Schülermeisterschaften gegeben hat.

Man kann hier erst mal festhalten:

1) Die Kontrolleure sind mittlerweile stärker als zuvor für die Problematik sensibilisiert, sonst wäre diese - in absoluten Zahlen betrachtete "minimale" -Abweichung gar nicht aufgefallen.

2) Selbst wenn eine 2. Messung im Nachhinein nicht möglich war, weil die Spieler ihren Schläger bereits zurück hatten, war es meiner Ansicht nach richtig, die Disqualifikation zurückzunehmen, weil sie auf Grundlage einer fehlerhaften Messung zustande kam. Wenn eine Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem fehlerhaften Gerät gemessen wird, wird im Nachhinein ja auch nicht der Versuch unternommen, die reale Geschwindigkeit zu rekonstruieren. Messgerät defekt - Angeklagter muss nicht blechen! Fertig!

Ein Eklat wurde hier also erst mal vermieden. Für mich ist nicht die entscheidende Frage, wie der genaue Ablauf war.
Für mich ist vielmehr interessant, welche Konsequenzen aus den jetzigen Erkenntnissen gezogen werden. Immerhin zeigten gleich zwei der bis jetzt als 'unfehlbar' deklarierten Geräte Abweichungen bis zu 80% auf.

Gruß, Gabi
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Mein Schläger stinkt wenigstens nur von einer Seite!
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