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Alt 01.03.2011, 14:05
User 17544 User 17544 ist offline
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AW: 2. Präsidentenbrief vom 27.02.2011 - Absatz "Schlägerkontrollen"

Zitat:
Zitat von Pinguin Beitrag anzeigen
Die ITTF bezieht den angegebenen Grenzwert nicht auf "zzgl. Toleranz" sondern auf "Messwert, wie vom Gerät angezeigt". Im T9 heißt es "maximum reading of 3,0 (3,0 is accepted);" (reading = Messung). Analog sind bei den 4,04 mm, die die Belagdickemessung ergeben darf, auch schon sämtliche Messtoleranzen mit eingerechnet. Mir ist bewußt wie problematisch solche eine Festlegung ist, aber das ist nunmal die aktuelle Vorgabe für die Schlägerkontrollen.
Die aktuelle Vorgabe für Schlägerkontrollen im Bereich des DTTB sieht etwas anders aus.

Zunächst wird der Grundgehalt lösungshaltiger Stoffe im Raum gemessen (z.B. 1,2 ppm). Anschließend wird die Messkappe des Gerätes auf einen Schlägerbelag gesetzt und das Messergebnis nach 20 Sekunden abgelesen (z.B. 3,5ppm). Die Differenz zum vorher gemessenen Grundwert ist als reales Ergebnis der Belastung durch lösungshaltige Stoffe des Belages zu notieren (im Beispiel: 3,5 – 1,2 = 2,3 ppm).

Ist das in T9 der ITTF nicht auch so beschrieben
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