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Alt 01.03.2011, 15:11
User 17544 User 17544 ist offline
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AW: 2. Präsidentenbrief vom 27.02.2011 - Absatz "Schlägerkontrollen"

Zitat:
Zitat von Pinguin Beitrag anzeigen
In dem Punkt war meine Formulierung vermutlich etwas zu ungenau. Ich hätte wohl sagen müssen "Der (angezeigte) Messwert nach 20 s abzüglich des (angezeigten) Messwertes bei der Raumluftmessung darf 3,0 ppm nicht überschreiten. Hierin sind Messtoleranzen schon inbegriffen, da sich die ITTF auf die Messung ('reading') bezieht".
Ok, war mir eigentlich klar, dass dir das bekannt ist.

Ob Messtoleranzen überhaupt zum Nachteil der Spieler möglich sind - das ist es ja wohl was einigen Kopfschmerzen macht - kann ich leider nicht beurteilen. Ich kenne das Gerät selbst nicht, weiß von daher gar nicht, ob der angezeigte Wert evtl. Messungenauigkeiten schon so berücksichtigt, dass ausgeschlossen werden kann, dass zu hohe Werte angezeigt werden. Ein derartiges Gerät so zu konzipieren/konfigurieren, dass z.B. 5% Messungenauigkeit berücksichtigt und nur ein Wert angezeigt wird, der garantiert nicht zu hoch ist, sollte ja kein Kunststück sein. Mag sogar sein, dass die vorgegebene Verfahrensweise - erst eine Referenzmessung der Umgebung zu machen und dann erst den Belag 20 sec zu messen - schon eh dafür sorgt, dass gerätebedingte Messungenauigkeiten keine Rolle mehr spielen, da das gewählte Verfahren schon zu Gunsten des Spielers ausgelegt ist.

Um das beurteilen zu können müsste man Fachmann auf dem Gebiet sein. Ich bin es nicht. Allerdings gehe ich erst mal davon aus, dass sich die ITTF ausreichend beraten lassen hat und nicht ein Messgerät und Messverfahren gewählt hat, das ein hohes Fehlerpotential zu Ungunsten der Spieler mit sich bringt.
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