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Alt 01.03.2011, 15:36
Pinguin Pinguin ist offline
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AW: 2. Präsidentenbrief vom 27.02.2011 - Absatz "Schlägerkontrollen"

Zitat:
Zitat von Brett13 Beitrag anzeigen
Ich kenne das Gerät selbst nicht, weiß von daher gar nicht, ob der angezeigte Wert evtl. Messungenauigkeiten schon so berücksichtigt, dass ausgeschlossen werden kann, dass zu hohe Werte angezeigt werden. Ein derartiges Gerät so zu konzipieren/konfigurieren, dass z.B. 5% Messungenauigkeit berücksichtigt und nur ein Wert angezeigt wird, der garantiert nicht zu hoch ist, sollte ja kein Kunststück sein.
Warum sollte ein Messgerät einen anderen Wert ausgeben als den, den es ermittelt? Was wenn jemand das gleiche Gerät einsetzen will und unter keinen Umständen einen zu niedrigen Wert bestimmen möchte (z.B. Arbeitsschutz o.ä.) - soll dann das Messgerät umprogrammiert werden? Wer misst, weiß, dass Messtoleranzen im Spiel sind. Und entweder man berücksichtigt diese in den Messungen oder man gibt eben Vergleichswerte an, die die Toleranz schon mit berücksichtigen.


Zitat:
Mag sogar sein, dass die vorgegebene Verfahrensweise - erst eine Referenzmessung der Umgebung zu machen und dann erst den Belag 20 sec zu messen - schon eh dafür sorgt, dass gerätebedingte Messungenauigkeiten keine Rolle mehr spielen
Solch ein Verfahren vermeidet zum einen, dass die Raumluft den Messwert beeinflusst (offensichtlicher Hintergedanke), zum anderen werden aber so auch statische Offsets des Geräts korrigiert. Misst das Gerät z.B. immer 0,5 ppm zu hoch, so geschieht dies bei beiden Messungen und in der Differenz spielt der Wert keine Rolle mehr. Natürlich beseitigt dies nicht alle möglichen Messfehler.
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