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Alt 29.08.2003, 13:48
Pinguin Pinguin ist offline
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Pinguin kommt allgemein ganz gut an (Renommeepunkte mindestens +60)
Zitat:
Original von ausmzoo:

nicht recherchiert aber vermutet:
es gibt dazu eine Auslegung der Schiedsrichterausschusses, der die Bestimmung auf Trikot und Short eingrenzt.
Die ist dann für den Spielbetrieb des DTTB verbindlich.
In jedem Fall wird es so praktiziert!
Dass es so praktiziert wird, ist mir auch bewußt. Allerdings wollte ich wissen, ob jemand eine verbindliche Regelung kennt, d.h. wo das festgelegt ist.

Eine Auslegung des SR-Ausschusses ist mir nicht bekannt. Würde mich interessieren.

Das Interessante ist ja: lt. ITTR A-2.2.8 können (nicht "sind") Socken, Schuhe sowie [...] Werbung auf der Spielkleidung ausgenommen werden.

In unserer WO-A 5.1 steht ja - wie von DeBiBa zitiert - dass in einheitlicher Spiekleidung angetreten werden muss. Nirgends werden dort Schuhe und Sockenk ausgenommen.

Entsprechend in der Bundesligaordnung 5.2: "...einheitlicher Sportkleidung (Shorts oder Röckchen, Hemd, Trainingsanzug)" - hier ist nicht von Schuhen und Socken bei der "Definition" der einheitlichen Sportkleidung die Rede, also sind sie hier - indirekt - ausgenommen.

Gibt es irgendwo verbindliche Festlegungen? Sind die irgendjemandem bekannt?
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