Zitat:
Original von ausmzoo:
nicht recherchiert aber vermutet:
es gibt dazu eine Auslegung der Schiedsrichterausschusses, der die Bestimmung auf Trikot und Short eingrenzt.
Die ist dann für den Spielbetrieb des DTTB verbindlich.
In jedem Fall wird es so praktiziert!
|
Dass es so praktiziert wird, ist mir auch bewußt. Allerdings wollte ich wissen, ob jemand eine verbindliche Regelung kennt, d.h. wo das festgelegt ist.
Eine Auslegung des SR-Ausschusses ist mir nicht bekannt. Würde mich interessieren.
Das Interessante ist ja: lt. ITTR A-2.2.8
können (nicht "sind") Socken, Schuhe sowie [...] Werbung auf der Spielkleidung ausgenommen werden.
In unserer WO-A 5.1 steht ja - wie von DeBiBa zitiert - dass in einheitlicher Spiekleidung angetreten werden muss. Nirgends werden dort Schuhe und Sockenk ausgenommen.
Entsprechend in der Bundesligaordnung 5.2: "...einheitlicher Sportkleidung (Shorts oder Röckchen, Hemd, Trainingsanzug)" - hier ist nicht von Schuhen und Socken bei der "Definition" der einheitlichen Sportkleidung die Rede, also sind sie hier - indirekt - ausgenommen.
Gibt es irgendwo verbindliche Festlegungen? Sind die irgendjemandem bekannt?