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Alt 02.03.2011, 10:34
User 17544 User 17544 ist offline
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AW: 2. Präsidentenbrief vom 27.02.2011 - Absatz "Schlägerkontrollen"

Zitat:
Zitat von Pinguin Beitrag anzeigen
Es heißt nur "am Kalibrierpunkt". Ein anderer Gedanke: vielleicht heißt die Angabe, dass um den Kalbrierpunkt +/- 5 % relativer Fehler zu erwarten sind - also quasi ein "lokaler Fehler" (bei Prozent-Angaben denk ich grundsätzlich erstmal an relative Fehler). Die Frage ist nur auf welchen Punkt die Geräte kalibriert werden. Ich würde vermuten, dass diese Geräte sinnvollerweise in dem für TT interessanten Messbereich kalibriert würden, also zwischen 2 und 3 ppm.
So wie ich das Gerätehandbuch verstehe, sind zwei Kalibirierszenarien vorgesehen. Zum Einen eine Kalibirierung auf 100 ppm mittels einem optional erhältlichen Kalibriergasgemisch, Zum Anderen eine Nullpunktkalibrierung mittels eines optional erhältlichen Frischluftbeutels. Beide Kalibrierungen zusammen- erst die Nullpunktkalibirierung, danach die 100 ppm Kalibrierung - werden als die Standard Zwei-Punkte-Kalibirierung beschrieben, die spätestens alle 30 Tage durchgeführt werden soll.

Wenn ich die ITTF T9 richtig verstehe, sind derartige Kalibrierungen nicht vorgesehen. Ausgewertet wird lediglich die Differenz zwischen der Umbegungsluftmessung und der anschließenden Belagsmessung, nach beschriebenem Messverfahren.



Zitat:
Zitat von Pinguin Beitrag anzeigen
Weiß nicht woran Du Dich da erinnerst. Ich hab das Gerät schonmal gesehen, aber "Zugang" wäre zuviel gesagt.
Sorry, dann hat meine Erinnerung mir wohl einen Streich gespielt
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