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AW: Frage: Kann ein Verein den TT Kreis wechseln?
Die Einteilung der Kreisgebiete ist in § 17 der Satzung des BTTV geregelt. Die grundsätzliche Einteilung erfolgt "nach sportpolitischen Gesichtspunkten" gemäß § 17 Nr. 1 der BTTV-Satzung durch den Verbandsausschuss.
In Grenzgebieten sind Ausnahmen von dieser grundsätzlichen Zuordnung auf Antrag der betroffenen Vereine durch den Bezirksrat möglich (17 Nr. 3 der BTTV-Satzung).
An Eurer Stelle würde ich einfach mal einen solchen Antrag an den Bezirksrat richten.
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