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AW: 2. Präsidentenbrief vom 27.02.2011 - Absatz "Schlägerkontrollen"
Die aktuellen Bestimmungen zum Spielmaterial und deren Überprüfung können nicht zwischen aktiver Manipulation oder Regelwidrigkeit aus anderen Gründen unterscheiden. Insofern sollte man es auch nicht bei der Umsetzung fordern, denn das geht nicht. hdd z.B. geht davon aus, dass ein durch Alterung unebener Schläger vor den Regeln anders behandelt werden soll, als ein durch Tunen unebener Belag. Weitere Spieler wünschen sich, dass eine vom Hersteller zu lang gelieferte Noppe anders behandelt wird als eine von einem Spieler künstlich verlängerte. Genau diesen Unterschied zu machen, sehen die Regeln aber überhaupt nicht vor. Die Dickenmessung wird z.B. unabhängig von einem Manipulationsverdacht durchgeführt. Ein Belag ist eben auch zu dick und darf nicht gespielt werden, wenn er schon zu dick aus dem Laden kommt, gleiches gilt für zu lange Noppen, Beläge mit zuviel VOC usw.
Die Sinnhaftigkeit einer Kontrolle von der Quote der durchgefallenen Schläger abhängig zu machen halte ich persönlich auch für großen Quatsch. Wenn eine Regel greift und viele Spieler betrifft, lässt man deren Umsetzung einfach mal weg. Das ist ein völlig falsches Signal, aber leider wird es bei der Aufschlagregel, bei der Dopingverfolgung usw. usf. auch so gehandhabt und vorgemacht.
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