Einzelnen Beitrag anzeigen
  #151  
Alt 04.03.2011, 02:43
User 17544 User 17544 ist offline
...
Foren-Urgestein - Master of discussion ***
 
Registriert seit: 02.08.2006
Beiträge: 11.720
User 17544 ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: 2. Präsidentenbrief vom 27.02.2011 - Absatz "Schlägerkontrollen"

Zitat:
Zitat von Hdd Beitrag anzeigen
Zur Klarstellung: die Grenzwerte sind 0,2 mm bzw. 0,5 mm, je nachdem ob die Fläche konkav oder konvex ist. Bei meinem alten Holz wurden die Werte um 0,1 mm überschritten.
Dein altes Holz ist verzogen (wahrscheinlich altersbedingt, evtl. sogar schon immer, weil das vorher noch nie jemand gemessen hat) und ist dann je nach dem wie rum man es dreht, auf der einen Seite konkav - hat also eine Delle nach innen - und auf der anderen Seite konvex - hat also einen Bauch nach außen.

Welchen der beiden Werte - für konvex gilt +0,2 mm und für konkav gilt -0,5 mm - über- bzw unterschreitet dein Holz denn um 0,1 mm Sollte ein verzogenes Holz nicht - egal ob auf der konkaven oder der konvexen Seite den selben Abweich-Wert aufweisen

Eigentlich ist der Wert egal, da ein Schlägerholz laut ITTF A 4.1 immer eben und unbiegsam sein muss. Für die Ebenheit eines Holzes gibt es nun mal keine Toleranzen. Kann man jetzt von halten was man will, ist aber (leider) so.

BTW:Wenn ich mich nicht täusche, hat auch der DTTB die Möglichkeit, ITTF-Regeln in Ausnahmefällen anders zu regeln.

DTTB-WO A
2 Spielregeln
Für alle offiziellen Veranstaltungen gelten die Internationalen
Tischtennisregeln (Teile A und B) entsprechend, sofern in Ausnahmefällen nichts Anderes geregelt ist.


Ob der DTTB dazu bereit ist, A 4.1 abzuändern bzw durch einen Zusatz zu ergänzen, damit minimal verzogenen Hölzern ein gewisser Spielraum eingeräumt wird, müsstest du halt mal mit dem DTTB abklären. Ein diesbezüglicher Alleingang eines einzelnen Verbandes ist allerdings ausgeschlossen.
Mit Zitat antworten