Einzelnen Beitrag anzeigen
  #11  
Alt 12.02.2001, 19:30
Tommy 1 Tommy 1 ist offline
registrierter Besucher
erfahrenes Forenmitglied
 
Registriert seit: 06.08.2000
Beiträge: 305
Tommy 1 ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Für den Bereich des WTTV gilt (ich habe mich vergewissert) folgende Auslegung der WO in dem fraglichen Punkt:
Für den Kopf des Spielberichts ist jeweils der Mannschaftsführer verantwortlich, für den Rest, um den es hier geht, der Heimverein.
Außerdem gilt, anders als Ulrich dies oben ausführt, dass die Reihenfolge der Spiele verbindlich ist. "Soll" heißt hier, dass dies gilt (allerdings kann dies in gegenseitigem Einvernehmen geändert werden: so geschieht es ja ständig, wenn man z. B. Spiele vorzieht, weil jemand früher fort muss).
Wenn also nun die Reihenfolge durch Schuld des Heimvereins geändert wurde, dann ist das Spiel für diesen als verloren zu werten. (Wenn natürlich der Gegner bereit ist, die richtigen Spiele nachzuholen, so ist dies natürlich möglich).
Nun hört sich dies furchtbar kleinlich an, aber wenn man ein so kompliziertes Gebilde wie die WO auslegt, dann muss man konsequent sein.
Dem gegner entsteht nämlich hier ein potentieller Nachteil. Mag ja sein, dass der psychologische Nachteil bei fälschlichem 0:3-Rückstand als erfunden erscheint (für mich ist er dies nicht). Aber nehmen wir ein anderes Beispiel.
Jemand verletzt sich nach den Eingangsdoppeln (seines hat er gewonnen). Nun passiert der hier in rede stehende Fall.
Würde man anders aulegen, müsste dieser Verletzte dann also am Ende nochmals antreten zu seinem Doppel und müsste dieses kampflos abgeben.
Weitere Negativfälle bei willkürlicher Veränderung der Spielreihenfolge sind möglich.
Daher: Auslegung wie oben beschrieben.
Mit Zitat antworten