Zitat:
Zitat von Lucius
Der Nachweis eines Schadens für den Rechteinhaber wird auch
spannend, da es eher eine Werbung für diesen war.
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Ich bin kein Jurist. Hab hier aber vor ein paar Tagen schon mal
ein wenig spekuliert....
http://forum.tt-news.de/showpost.php...postcount=6315
Eine nennenswerte monetäre Bereicherung zu Guttenbergs scheidet
wie gehabt aus. Öffentliches Interesse ist jedoch auf jeden Fall ge-
geben, so dass die Staatsanwaltschaft ohne Zweifel tätig werden
wird.
Ein Schaden der Betroffenen wird meiner Ansicht nach auch in
dem ein oder anderen Fall festgestellt werden. Und das Strafmaß
liegt dann zwischen Geldstrafe und Freiheitsentzug bis zu drei
Jahren.
Allerdings könnte ich mir gut vorstellen, dass der Freiherr im Falle
eines Falles vor einer drohenden Verurteilung alles daran setzen wird,
die Sache so weit als irgend möglich außergerichtlich zu regeln und
sich behende aus der Nummer rauszukaufen...