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Alt 07.03.2011, 16:13
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Lucius Lucius ist offline
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AW: DER Thread für politisch Interessierte

Zitat:
Zitat von Rieslingrübe Beitrag anzeigen
Allerdings könnte ich mir gut vorstellen, dass der Freiherr im Falle eines Falles vor einer drohenden Verurteilung alles daran setzen wird, die Sache so weit als irgend möglich außergerichtlich zu regeln und sich behende aus der Nummer rauszukaufen...
Warum so vorwurfsvoll? Dies ist ein ganz normales gerichtliches Vorgehen. Grundsätzlich versucht jeder Angeklagte einer Bestrafung zu entkommen. Die Höhe einer eventuellen Zahlung richtet sich dabei nach den Vermögensverhältnissen. Für ihn wird es eher schwieriger, da er unter öffentlicher Beobachtung steht.

Zitat:
Zitat von Rieslingrübe Beitrag anzeigen
Öffentliches Interesse ist jedoch auf jeden Fall gegeben, so dass die Staatsanwaltschaft ohne Zweifel tätig werden wird.
Dies sehe ich nicht zwingend so. Warum öffentliches Interesse? Weil es um eine öffentliche Person geht? Der Begriff öffentliches Interesse stellt IMHO darauf ab, dass die Sache selbst für die Allgemeinheit von Bedeutung ist (z.B. für ähnliche gelagerte oder Wiederholungsfälle) Ob dies in diesem Fall gegeben ist, kann ich nicht beurteilen.
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„Das Sonderbare ist die absolute Sicherheit, mit der Menschen über Dinge urteilen, von denen sie wenig verstehen, und der Grad der Aggression, der dabei zum Vorschein kommt."

Geändert von Lucius (07.03.2011 um 16:16 Uhr)