@RR
Unsere letzten Postings bezogen sich ausschließlich auf dieses:
Zitat:
Zitat von Rieslingrübe
Bei Nachweis eines Verstoßes gegen die urheberrechtliche Zitierpflicht sind bis zu drei Jahre im Bau durchaus drin.
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Worauf ich geschrieben habe, dass ich die drei Jahre für diesen Fall bzw. eine Freiheitsstrafe überhaupt wegen Urheberrechtsverletzung nach §106 praktisch für ausgeschlossen halte.
Da hilft auch der stern-Artikel nicht wirklich weiter:
Zitat:
Zitat von Rieslingrübe
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Zitat: "Ob die Staatsanwaltschaft ermitteln wird, hängt zudem davon ab, ob ein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung besteht. Normalerweise schreitet die Behörde erst dann zur Tat, wenn ein Antrag wegen einer möglichen Urheberrechtsstraftat vorliegt. Unter den 80 Anzeigen, die allein in Hof eingegangen sind,
ist bislang keine, die sich darauf bezieht. Im Allgemeinen werden die Ermittler von sich aus aktiv, wenn durch die Urheberrechtsverletzung etwa wirtschaftliche Schäden entstanden sind -
wovon bei Guttenberg bisher
niemand ausgeht." Zitat ENDE
PS: Könntest Du die Zeilenumbrüche beim Schreiben weglassen. Beim Zitieren muss man diese immer löschen und beim lesen stört es auch ein wenig.