Sorry, ich bleibe in dieser Angelegenheit beratungsresistent, ist aber eine rein fachliche Auseinandersetzung, gelle
@ Alle:
1. Sind Eintragungen in Click-TT verbindlich?
2. Wenn ja, gelten dann die entsprechenden Regelungen der WO?
3. Wenn nein, was gilt stattdessen verbindlich?
4. Sollten diese Fragen an den HTTV gestellt werden?
(Mache ich gerne, die kennen mich evtl. noch wg. meiner Fähigkeit zu
Lesen & meiner Renitenz)
Und die Zusatzfrage: Sollten die Mafüs zukünftig verbindliche Aussagen der kommenden Gegner bzgl. Termin und Ort einholen, schriftlich, telefonisch, per Mail um im DAUfall belastbareres Material als eine Click-TT-Eintragung vorweisen zu können?
Irgendwie ist Fasching - und keiner merkt, wie ernst dieses Thema ist.
Gute Nacht!