Zitat:
Zitat von zabel
Wie kann man nur so stur und ignorant sein?
Wenn ich in einen Laden gehe und mir einen Belag in max. kaufe,
muß ich darauf vertrauen können, dass der Belag, so wie er mir verkauft wurde, regelkonform ist.
In Bezug auf Dicke, Voc-Gehalt, ebenmäßigkeit.
Das gleiche gilt für den Kleber.
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Deshalb würde ich den Belag bei meinem Händler beanstanden und Wandlung fordern. Für die Juristen hier: Wäre da auch noch eine Schadenersatzforderung drin???
Viel interessanter wird es ja, wenn ein Belag, der in 2.0 bereits zu dick ist, auch noch als max. zu kaufen ist... Den Fall hatten wir auch schon.