Zitat:
Original von chris:
Bei folgenden Gründen waren wir uns einig:
- Wenn der Nicht-Spieler aus dem Verein austritt.
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Damit hat die Mannschaft keine Sollstärke mehr. WO E 5.2 sagt "Die Anzahl der Stammspieler einer Mannschaft muß immer ihrer Sollstärke entsprechen. " Das Aufrücken ist dann in jedem Verbadn wahrscheinlich anders geregelt.
Zitat:
Original von chris:
- Wenn ein Ersatzmann sein 4tes Spiel in dieser Mannschaft
macht.
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WO E 6.1 "... Mit seinem vierten Einsatz als Ersatzspieler innerhalb der Vor- oder Rückrundeverliert er die Spielberechtigung für die untere Mannschaft für die Dauer dieser Vor- oder Rückrunde." Das bedeutet aber nicht, dass dieser Spieler damit Stammspieler der Mannschaft geworden ist, in der er Ersatz gespielt hat.
Zitat:
Original von chris:
- Zur Rückrunde, wenn der Nicht-Spieler keine 3 Einsätze hatte.
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WO E 5.2.2 "Als Stammspieler ... gelten nur solche Spieler, die in der direkt vergangenen Hälfte der Spielzeit mind. zwei Einsätze im Einzel nachweisen können." Also gilt ein Spieler nicht als Stammspieler wenn er keine
2 Einsätze hatte nicht erst bei 3.
Zitat:
Original von chris:
Nun hat einer von uns noch folgende Regel aufgeworfen, bei der wir nicht wußten, ob sie im HTTV gilt:
- Wenn ein Spieler bis einschließlich 4. Spieltag keinen Einsatz in seiner Stammmannschft hatte, muß ein Spieler der unteren Mannschft fest hochrücken und ist auch nicht mehr in seiner alten Mannschaft spielberechtigt.
Kennt jemand diese Regel? Und kann mir die Quelle nennen? Wo kann ich suchen - in der WSO?
Danke im Voraus,
chris
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Dieses scheint leider eine HTTV-Regel zu sein, da muß man in den WO Ergänzungen des Verbandes nachschlagen. Ich denke allerdings, dass diese Regel so oder so ähnlich wirklich existiert. In Berlin heißt diese Ergänzung zum Beispiel WO E 5.2.4. "Für Stammspieler, die in einer Serie fünfmal in ununterbrochener Reihenfolge an Meisterschaftsspielen nicht teilgenommen haben, ist ein Spieler nachzumelden, damit die Sollstärke wieder gegeben ist. Erfolgt diese Nachmeldung nicht, rückt der nächstfolgende Spieler automatisch als Stammspieler in die entsprechende Mannschaft auf." Nach WO E 5.2 "...Der betreffende Verein hat dem zuständigen Klassenleiterbis spätestens drei Tage vor dem nächsten Meisterschaftsspiel einen neuen Stammspieler, der keiner höheren Mannschaft angehören darf, zu benennen. Wird der Spieler nicht oder nicht fristgemäß benannt, so rückt automatisch der nächste Spieler der nächsttieferen Mannschaft nach, sofern der keinen Sperrvermerk hat."
@Fozzi es scheint aber leider? so zu sein, das du eine solche Verletzung nur durch aufrücken ausgleichen kannst.