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Meine Frage ist inzwischen durch die Entscheidung der spielleitenden Stelle geklärt. Entschieden wurde wie folgt:
"Das Spiel Nr. 2647 wird für den
TTV Mettingen mit 0:9 Punkten und 0:18 Sätzen als verloren gewertet. Laut WO, E.15.2., ist der Gast lediglich für die Eintragungen im Kopf des Spielberichtes verantwortlich. Sämtliche übrigen Eintragungen verantwortet der Gastgeber, der in diesem Fall den Verstoss gegen WO, D.1.5., verursacht hat. Daher muss das Spiel laut WO, E.16, für den TTV Mettingen als verloren gewertet werden.
Einspruch einlegen können Sie innerhalb der vorgeschriebenen Frist beim Vorsitzenden des Verbands-Spruchausschusses Ost unter Beachtung des Hinweises C am Schluss des Rundschreibens."
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