Einzelnen Beitrag anzeigen
  #15  
Alt 14.02.2001, 09:38
Manfred Manfred ist offline
registrierter Besucher
Foren-Stammgast 500
 
Registriert seit: 02.10.2000
Ort: Mettingen
Beiträge: 657
Manfred ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Meine Frage ist inzwischen durch die Entscheidung der spielleitenden Stelle geklärt. Entschieden wurde wie folgt:

"Das Spiel Nr. 2647 wird für den
TTV Mettingen mit 0:9 Punkten und 0:18 Sätzen als verloren gewertet. Laut WO, E.15.2., ist der Gast lediglich für die Eintragungen im Kopf des Spielberichtes verantwortlich. Sämtliche übrigen Eintragungen verantwortet der Gastgeber, der in diesem Fall den Verstoss gegen WO, D.1.5., verursacht hat. Daher muss das Spiel laut WO, E.16, für den TTV Mettingen als verloren gewertet werden.
Einspruch einlegen können Sie innerhalb der vorgeschriebenen Frist beim Vorsitzenden des Verbands-Spruchausschusses Ost unter Beachtung des Hinweises C am Schluss des Rundschreibens."
Mit Zitat antworten