Einzelnen Beitrag anzeigen
  #34  
Alt 30.03.2011, 17:11
Bernie Bär Bernie Bär ist offline
registrierter Besucher
Foren-Urgestein - Master of discussion **
 
Registriert seit: 10.06.2005
Ort: Wegberg
Alter: 68
Beiträge: 9.680
Bernie Bär ist ein angenehmer und geschätzter Diskussionspartner (Renommeepunkte mindestens +150)Bernie Bär ist ein angenehmer und geschätzter Diskussionspartner (Renommeepunkte mindestens +150)Bernie Bär ist ein angenehmer und geschätzter Diskussionspartner (Renommeepunkte mindestens +150)
AW: Aufstiegschancen und Abstiege/Relegation2011

Und was passiert, wenn (dieses Jahr) zwei Mannschaften aus der Oberliga zurückziehen, Kristian?

Dieses wird hier geregelt:

....
5.6 Auffüllregelung
5.6.1 Sofern eine Gruppe nach Durchführung der folgenden sechs Maßnahmen
1. Abstieg,
2. Direktaufstieg,
3. Relegationsaufstieg,
4. Einreihen der Mannschaften, die termingerecht vor dem 6. Juni auf den Verbleib in einer
höheren Spielklasse verzichtet haben,
5. Ausscheiden der Mannschaften, die termingerecht vor dem 6. Juni auf den Verbleib in
dieser Spielklasse verzichtet haben, und
6. Auffüllen der darüber liegenden Gruppe

noch nicht die Sollstärke (zehn Mannschaften) erreicht hat, werden die zu diesem Auffülltermin
freien Plätze in der Gruppe nach dem 5. Juni in folgender Reihenfolge vergeben:
- Platz 2 der Relegationsrunde (sofern vorhanden),
- Platz 3 der Relegationsrunde (sofern vorhanden),
- Platz 4 der Relegationsrunde (sofern vorhanden),
- Platz 5 der Relegationsrunde (sofern vorhanden),
- der Tabellenneunte der Gruppe.
Auf die Teilnahme an der Relegationsrunde verzichtende Mannschaften werden für das Auffüllen
einer Gruppe nicht berücksichtigt.
5.6.2 Sollte die Gruppe danach noch nicht zehn Mannschaften umfassen, werden in jedem von
maximal sechs Schritten allen beim jeweiligen Schritt genannten Mannschaften Plätze in der
Gruppe angeboten. Das Verfahren bricht ab, sobald die Gruppe nach einem Schritt mindestens
zehn Mannschaften umfasst.
- Schritt 1: alle Tabellendritten der nächsttieferen Spielklasse,
- Schritt 2: der Tabellenzehnte der Gruppe,
- Schritt 3: alle Tabellenvierten der nächsttieferen Spielklasse,
- Schritt 4: der Tabellenelfte der Gruppe,
- Schritt 5: alle Tabellenfünften der nächsttieferen Spielklasse,
- Schritt 6: der Tabellenzwölfte der Gruppe.
5.6.3 Sollte die Gruppe danach noch nicht zehn Mannschaften umfassen, werden keine weiteren
Versuche zur Auffüllung unternommen, und sie spielt mit weniger als zehn Mannschaften.

5.7 Umgruppierung von OL- und VL-Mannschaften
5.7.1 Sofern mehrere Oberliga-Gruppen gemäß Abschnitt A, Ziffer 4.2 ausschließlich aus Mannschaften
eines einzigen Mitgliedsverbandes gebildet werden, steht diesem Mitgliedsverband
nach Durchführung der Maßnahmen gemäß Abschnitt A, Ziffern 5.2 bis 5.6 das Recht zu,
die für diese OL-Gruppen qualifizierten Mannschaften entgegen der in Abschnitt A, Ziffer 4.3
genannten regionalen Zuordnung nach eigenen Kriterien so auf diese OL-Gruppen aufzuteilen,
dass anschließend jede einzelne der betroffenen Gruppen maximal eine Mannschaft
mehr umfasst als jede andere betroffene Gruppe. Insofern gelten die Regelungen von Abschnitt
A, Ziffern 5.2 bis 5.6 in Bezug auf die regionale Zuordnung zu einer Gruppe für die
OL-Mannschaften dieses Mitgliedsverbandes nur vorläufig bis zur endgültigen Gruppeneinteilung
durch den Mitgliedsverband, um die Maßnahmen Abstieg, Klassenerhalt, Direktaufstieg,
Relegationsaufstieg und Auffüllen ordnungsgemäß durchführen zu können. Die endgültige
Gruppeneinteilung durch den Mitgliedsverband hat unmittelbar nach Durchführung
der Auffüllregelung gemäß Abschnitt A, Ziffer 5.6 zu erfolgen.
5.7.2 Sofern ein Mitgliedsverband gemäß Abschnitt A, Ziffer 4.3 direkt unterhalb der Oberliga
mehrere Verbandsliga-Gruppen eingerichtet hat, steht diesem Mitgliedsverband nach Durchführung
der Maßnahmen gemäß Abschnitt A, Ziffern 5.2 bis 5.6 das Recht zu, die für diese
Verbandsliga-Gruppen qualifizierten Mannschaften entgegen der in Abschnitt A, Ziffer 4.3
genannten regionalen Zuordnung nach eigenen Kriterien auf diese Verbandsliga-Gruppen
aufzuteilen. Insofern gelten die Regelungen von Abschnitt A, Ziffern 5.2 bis 5.6 in Bezug auf
die regionale Zuordnung zu einer Gruppe für die Verbandsliga-Mannschaften dieses Mitgliedsverbandes
nur vorläufig bis zur endgültigen Gruppeneinteilung durch den Mitgliedsverband,
um die Maßnahmen Abstieg, Klassenerhalt, Direktaufstieg, Relegationsaufstieg und
Auffüllen ordnungsgemäß durchführen zu können.
....


Daraus folgere ich, dass man für diesen Fall eine weitere Anwartschaft ausspielen müsste.
__________________
Ich weiß, dass ich nichts weiß.
Mit Zitat antworten