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Alt 30.03.2011, 18:52
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AW: Süddt. Seniorenhalbfinalisten wehren sich gegen Schiedsgericht

Hmm... im Zulassungsprozedere wird das beschrieben, das ist klar, damit gilt es für neu zuzulassende Beläge. Im T4-Kontext interpretiere ich das eher als Bitte, die ITTF beim Sammeln von Informationen über Beläge zu unterstützen, deren Ablehnen keinerlei Konsequenzen hat und es ist auch kein Zeitraum vorgegeben.

"Schickt uns bitte Beläge als Referenz."
"Ja, gerne, machen wir irgendwann."

Und nun? Was ich damit sagen will - die Äußerung einer Bitte macht die Bitte nicht zur Regel und ersetzt kein formales Anschreiben incl. Aufforderung, Deadline und Androhung von Konsequenzen. Wenn es anders formuliert wäre ("Die Zulassung kann nur verlängert werden, wenn bis zum soundsovielten ein handelsübliches Exemplar ... eingereicht worden ist.") würde ich das anders sehen, aber so... windelweich. Dass der Hersteller ein Exemplar nach beliebig langer Auslüftungsphase im Werk einreichen kann ist klar, und der VOC-Gehalt ist keine Spieleigenschaft, die nicht vom Einreichungszustand abweichen darf, insofern werden das die Hersteller ganz gelassen sehen. Selbst wenn die Passage (freiwillig) umgesetzt werden würde, ergibt sich daraus mMn keine direkte und rasche Konsequenz.
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