Das ist Ermessenssache. Die Regel lautet:
Zitat:
4.7.1 Geringfügige Abweichungen von der Vollständigkeit
des Belags oder der Gleichmäßigkeit
seiner Farbe, die auf zufällige Beschädigung, auf
Abnutzung oder Verblassen zurückzuführen sind,
können zugelassen werden, sofern sie die Eigenschaften
der Oberfläche nicht entscheidend verändern.
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Sollte also die Veränderungen mehr als geringfügig sein, können sie nicht zugelassen werden. In der Praxis wird es nun verschiedene Deutungen geben, was noch geringfügig ist und was nicht. Hier helfen auch Regelauslegungen weiter, das "Handbook for match officials" z.B., usw. Einen glatten Sriver wird der eine klar rauswinken, der andere wird zögerlich sein, weil er nicht festlegen möchte, wie glatt ein Belag durchs Abspielen maximal werden darf.
Zu den Konsequenzen eines diesbezüglichen Protests, Streit mit den Gegnern Anwesenheit/Bestellen von Oberschiedsrichtern, dadurch hervorgerufenen Kontrollen von Spielbedingungen und anderen Regeln (z.B. Aufschlagregeln), Sinnhaftigkeit des Protests in unteren Spielklassen usw. findest du hier im Regelforum reichlich Lesestoff.