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Zitat von Hdd
Für mich bleibt weiterhin die Hauptfrage nicht beantwortet. Wer ist dafür verantwortlich, dass diese Kontrollen mit den neuen Messgeräten, die laut Richtlinien zur Schlägerkontrolle vorgenommen werden dürfen, aber nicht müssen, durchgeführt werden?
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Das hatten wir durchaus schon mal erörtert. Im WTTV beschließen das die jeweiligen Ausschüsse. Also etwa für die WDSM, der Seniorenausschuss des WTTV. Der Schiedsrichterausschuss hat hierfür lediglich eine beratende Funktion.
Für die WDSM muss also der Seniorenausschuss der Durchführung von Schlägerkontrollen,, so wie sie vom Dachverband, dem DTTB, für alle großen Turniere empfohlen werden, zugestimmt haben. Was ich persönlich für grundsätzlich richtig halte, da auf einem Turnier, auf dem die besten Sportler eines Verbandes teilnehmen, die Einhaltung von Regeln und deren Kontrolle durch die dafür zuständige Instanz schlicht und ergreifend im Sinne aller und im Sinne des TT-Sportes ist. Es ist ja kein Juxturnier. Auch nicht in den Ü 60-, 70- und 80-Klassen.
Frag doch einfach mal den Seniorenausschuss des WTTV. Du hast doch ganz gute Kontakte. Mich würde es wundern, wenn dem nicht so war...
Zitat:
Zitat von Hdd
Hinzu kamen Ausschlüsse durch den SRaT.
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Das ist nicht möglich. Ein SRaT kann nur Zweifel über die Zulässigkeit eines Schläger äußern. Die Entscheidung muss dann immer der OSR treffen.