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Zitat von Hdd
Siehe auch meinen Beitrag 215.
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Sorry, hatte ich nicht gesehen...
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Zitat von Hdd
2.) Der Seniorenausschuss kann die Kontrollen anordnen; er braucht niemand zuzustimmen? Ich vermute, dass der Schiedsrichterausschuss aus welchem Grund auch immer diese Kontrollen durchführen wollte, der Seniorenausschuss diesem Vorhaben nicht energisch genug widersprochen hat und man das dann als Zustimmung gedeutet hat.
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Ich bin wahrlich kein Experte fürs Vereinsrecht und deshalb kann ich nur vermuten, dass das eigentlich - zumindest formell - anders gelaufen sein muss.
Ich nehme an, dass es dazu eine protokollierte Beschlussfassung gibt, aus der dann hervorgeht, dass der Seniorenausschuss den Schlägerkontrollen zugestimmt und sie dann somit letztendlich zu verantworten hat.
Wie gesagt: Kannst ja mal nachfragen, wie das tatsächlich gelaufen ist...