Zitat:
Zitat von Florry
Nun zu meiner Frage:
Welche Möglichkeiten einer nachträglichen "Ahndung" gäbe es denn? TTVN informieren? Wie sähe denn eine mögliche Strafe (sofern solch ein Protest dann Erfolg hätte) für so einen Betrug aus (nix anderes ist das antreten unter falschem Namen ja)?
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Wenn das Turnier eine TTVN-Genehmigung hatte, würde ich mich auch an den TTVN wenden. Welche Strafen? Keine Ahnung, vermutlich aus dem Fundus Geldstrafe, nachträgliche Disqualifikation und Spiel- bzw. Turniersperren.
Ich finde es übrigens nicht in Ordnung, wenn die Turnierleitung bewusst einen nicht spielberechtigten Spieler am Turnier teilnehmen lässt.