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Alt 04.04.2011, 03:09
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AW: Uralte Beläge

Zitat:
Zitat von Setz-It Beitrag anzeigen
Das ist Ermessenssache. Die Regel lautet:
Zitat:
4.7.1 Geringfügige Abweichungen von der Vollständigkeit
des Belags oder der Gleichmäßigkeit
seiner Farbe, die auf zufällige Beschädigung, auf
Abnutzung oder Verblassen zurückzuführen sind,
können zugelassen werden, sofern sie die Eigenschaften
der Oberfläche nicht entscheidend verändern.

Sollte also die Veränderungen mehr als geringfügig sein, können sie nicht zugelassen werden.
Diese Übersetzung ist nicht ganz korrekt und deshalb irreführend.

"Vollständigkeit des Belags" steht hier für "continuity of surface", das geht doch gar nicht.

Wenn man aber "Slight deviations from continuity of surface" aus dem Original betrachtet, dann sieht man, dass diese Formulierung mit dem Griffigkeitsgrad der Oberfläche nichts zu tun hat.

Man darf höchstens verlangen, dass die ganze Oberfläche des Belages gleich griffig ist, weil die Regel "continuity of surface" verlangt.

Dann gibt es noch eine Möglichkeit, eine andere Regel hinzuzuziehen, nämlich die, wo es um Verwendung des Belages "as authorised" geht. Aber in diesem Fall kann man sagen, dass Griffigkeit des NI Belages kein Zulassungskriterium ist, deshalb ist auch diese Regel nicht anwendbar.

Also, es sieht so aus, dass man mit einem glatten Sriver spielen darf.

Das ist die ITTF-Regel:

Zitat:
2.04.07.01 Slight deviations from continuity of surface or uniformity of colour due to accidental damage or wear may be allowed provided that they do not significantly change the characteristics of the surface.
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