Zitat:
Zitat von Die Macht im Norden
Niemand, außer Polizei und ähnliche Institutionen darf den Ausweis eines Bürgers verlangen. Das Vorzeigen kann der Spieler allein schon aus diesem Grund verweigern. In diesem Fall müsste der Spielerpass gezeigt werden, den es in unserem Sport ja nunmal nicht gibt.
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Dem kann ich nur insoweit zustimmen, dass niemand den Spieler zwingt an dem Turnier teilzunehmen, d.h. er kann auch freiwillig das Turnier nicht spielen. Nimmt er an dem Turnier teil, erkennt er die Regeln unter denen das Turnier gespielt wird an und muss sie befolgen. Was das Ausweisen angeht vermute ich, dass es eine ähnliche Regelung wie in den WO-AB des TTVWH
Hat der Oberschiedsrichter Zweifel an der Identität eines Spielers, so ist er berechtigt, die Vorlage eines Ausweispapiers oder die Aussage eines Zeugen zu verlangen.
auch in den anderen Landesverbänden geben wird.