Zitat:
Zitat von Die Macht im Norden
Und da ist der Fehler in unserem Sport. Niemand, außer Polizei und ähnliche Institutionen darf den Ausweis eines Bürgers verlangen. Das Vorzeigen kann der Spieler allein schon aus diesem Grund verweigern.
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Bei dieser Aussage werden öffentliches Recht und Privatrecht durcheinandergemischt.
Natürlich muss niemand einem Privaten (in diesem Fall wäre das die Turnierleitung bzw. der Ausrichter) gegenüber seinen Ausweis zeigen. Aber ebenso natürlich kann der Private dann dem Sportler die Wettkampfteilnahme verweigern - und das alles auf rein privatrechtlicher Basis. Schließlich sind alle Beteiligten Mitglieder eines privatrechtlich organisierten Vereines bzw. Verbandes, der normalerweise - ich gehe einmal davon aus, dass das in jedem Landesverband so geregelt ist - in irgendeiner Art und Weise die Pflicht zum Nachweis der Identität voraussetzt (wobei der Personalausweis wahrscheinlich am zweckmäßigsten ist).
Die Ausweispflicht gegenüber der Polizei oder anderen Behörden ist eine ganz andere Baustelle und öffentlich-rechtlich geregelt.