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Zitat von Hdd
Jeder Spieler sollte in einem solchen Fall die Möglichkeit haben, den Belag aufzubrauchen (das wären bei mir ca. 10 Jahre; zumindest solang, wie man noch alle Buchstaben des Namens lesen kann).
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Eine "Aufbrauchsfrist" existiert in der Tat im DTTB. Im Bereich des DTTB sind alle Beläge zugelassen, die "auf einer in der entsprechenden Saison gültigen Zulassungsliste jemals gültig waren". Das heißt, im Moment ist ein Belag im DTTB gültig, wenn er auf einer der drei Listen LARC31, LARC31b und LARC32 steht.
Ab Beginn der kommenden Runde (01.07.) gilt allerdings nur noch LARC32. Die "Aufbrauchfrist" im DTTB beträgt also höchstens ein halbes Jahr.
Ich vermute Du willst auf den Unterschied "ein harmloser Belag, der nur von der Liste entfällt, weil die Gebühren nicht bezahlt werden sollte weiter benutzt werden dürfen" und "ein Belag, der nicht mehr den Bestimmungen entspricht darf nicht mehr benutzt werden" hinaus. Wie will man das praktisch unterscheiden, woher sollte man wissen warum ein Belag nicht mehr auf der "List of authorized racket coverings" (LARC) steht?